Zu- und Wegfahrt
Die Zu- und Wegfahrt erfolgt ausschliesslich über die Rotseestrasse. Ab Barriere gilt ein allgemeines Fahrverbot. Zufahrt zum Gebäude haben nur Mieter des Ruderzentrums mit einem reservierten Parkplatz an der Ostseite des Gebäudes, angemeldete Bootstransporte zum Ab- und Aufladen von Booten sowie Lieferanten des Ruderzentrums. Die Öffnung der Barriere erfolgt mittels Badge oder Zahlencode.
Das Dauerparkieren bzw. Abstellen von Anhängern und Fahrzeugen auf dem Platz vor und beidseitig des Ruderzentrums ist verboten. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein.
Das Abstellen von Zweiradfahrzeugen ist nur in den dafür definierten Zonen gestattet.
Vor, während und nach Ruderregatten erfolgt die Wegfahrt über die Kaspar Koppstrasse. Während dieser Zeit muss die Zu- und Wegfahrt durch den Regattaveranstalter speziell geregelt werden.