Fahrordnung

Fahrordnung

Die vorliegende Fahrordnung gilt für den Trainings- und Regattabetrieb auf dem Rotsee. Sie richtet sich nach der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013.
(Anhang 2 zur Nutzungsvorschrift)

Diese Fahrordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft und ersetzt die Ausgabe vom 01.05.2022.


Die vorliegende Fahrordnung gilt für den Trainings- und Regattabetrieb auf dem Rotsee. Sie richtet sich nach der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013.  Für die Durchsetzung der vorliegenden Fahrordnung ist die Stiftung Ruderzentrum Luzern-Rotsee, als Eigentümerin des Ruderzentrums verantwortlich. 

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Die Fahrordnung regelt:

Das Verhalten und die Sicherheit auf dem Wasser.

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Gemäss der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013, darf der Rotsee nur vom 01. Mai bis zum 15. Oktober für das Rudertraining befahren werden.Das Recht zum Training auf dem Rotsee steht jedem lizenzierten Mitglied von SWISS ROWING zu, welches sich auf eine nationale oder internationale Regatta vorbereitet.Jede Nutzung muss vorgängig bei der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee angemeldet werden und ist kostenpflichtig. Ausgenommen davon sind Kaderzusammenzüge von SWISS ROWING sowie die Trainings der drei Luzerner Ruder-Clubs.

Internationalen Regattateams können zu Trainingszwecken von der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee gegen eine Entschädigung Gastrecht erlangen. Um einer Überbeanspruchung des Rotsees entgegenzuwirken, ist die Nutzung durch die Kategorie Breitensport nur in Ausnahmefällen und mit Bewilligung der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee gestattet.

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Training auf dem Rotsee 

Um die Sicherheit auf dem Rotsee zu erhöhen, wird während dem Ruderbetrieb, vom 01. Mai bis zum 15. Oktober, ein Bojenseil oder alle 500 m eine grosse Boje zur klaren Abgrenzung des Verkehrs installiert. Verantwortlich für die Installation ist die Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee; 

Das Ein- und Auswassern ist nur an den dafür vorgesehenen Pontons erlaubt; 

In Richtung Start muss auf der Seite des Ruderzentrums (Südufer) und in Richtung Ziel auf der Seite „Sedel“ (Nordufer) gerudert werden. Der Abstand zum Ufer muss beidseits des Sees mindestens 30 Meter betragen. Im Allgemeinen orientiert man sich am Mittel-/Bojenseil und nicht am Ufer; 

Das Queren des Sees ist nur in der Startzone und nach der Ziellinie gestattet. Es dürfen nur volle Runden gerudert werden. Das Überfahren des Mittelseils bzw der Bahnen ist generell verboten; 

Gemäss Schifffahrtsordnung ist der Rotseefähre zwingend Vorfahrt zu gewähren; 

Sobald die Regattainfrastruktur auf dem See eingebaut ist, wir die jeweils aktuelle Fahrordnung beim Haupteingang zum Ruderzentrum angeschlagen; 

 

Fahrordnung ausserhalb des offiziellen Regattatrainings 

 

Fahrordnung während dem offiziellem Regattatraining 

 

Coaching 

Das Coaching ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen beim Bootslagerplatz (Zone 1) und Zielplatz (Zone 2) erlaubt; 

Während der Brutzeit muss bei der Standortwahl innerhalb der Coachingzonen 1 + 2 Rücksicht genommen werden auf brütende Wasservögel sowie gegenüber den Fischenden, insbesondere im Bereich „Jungfischerplatz“. 

Das Verwenden von Verstärkern (Megaphon etc.) sowie das Befahren der Uferwege mit jeglichen Fahrzeugen sind generell verboten.

Regattabetrieb 

Regattaveranstalter erlassen eine regattaspezifische Fahrordnung. 

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Baden

Das Baden im See ist ausserhalb der Badeanstalt Ebikon – Rotsee (beim Start) generell verboten.

Motorboote

Die Nutzung von Motorbooten zu Trainingszwecken ist grundsätzlich verboten. Für Selektionen von SWISS ROWING können Ausnahmen bewilligt werden, diese müssen jedoch von der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee mit der Dienststelle Natur- und Landschaftsschutz der Stadt Luzern abgesprochen werden.
Mannschaften oder Vereine, welche die Fahrordnung nicht beachten, können vom See gewiesen werden.

Einsatz von Drohnen

Der Einsatz von Drohnen jeglicher Art ist aufgrund des Naturschutzes und der Nähe zum Militärflugplatz Emmen untersagt.

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