Rotseewiese, Uferzone und See
Die Rotseewiese, die Uferzone und der See gehören der Öffentlichkeit. Sie können aber durch die Nutzenden des Ruderzentrums unter Einhaltung der Verordnung zum Schutze des Rotsees und seiner Ufer für ihre bestimmten Zwecke genutzt werden.
Das Baden im See ist ausserhalb der Badeanstalt Ebikon verboten.
Alle Wege rund um den Rotsee sind mit einem Fahrverbot belegt. Jedes Befahren dieser Wege mit Fahrzeugen jeglicher Art ist strikte verboten. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung der Stadt Luzern oder der Gemeinde Ebikon.
Der Einsatz von Drohnen jeglicher Art ist aufgrund des Naturschutzes und der Nähe zum Militärflugplatz Emmen untersagt.
Das Rudern auf dem See wird mittels einer Fahrordnung geregelt.