Nutzung Zielturm
Der Zielturm steht grundsätzlich nur den Regattaveranstaltern zur Verfügung und muss jeweils vor der Regatta übernommen und danach wieder zurückgegeben werden. Die Stiftung stellt den Zugang für die Übernahme sicher. Bis zur Rückgabe des Zielturms ist der Veranstalter für den Zugang verantwortlich. Mit der Rückgabe geht die Verantwortung wieder an die Stiftung zurück.
Ausnahmen für die Nutzung des Zielturms für Trainingszwecke der Nationalmannschaft können bei der Stiftung beantragt werden. Mit der Bewilligung wird auch der Zugang geregelt.