Nutzende

Nutzende sind: 

  • Mitglieder von SWISS ROWING für Trainingszwecke; 
  • Teilnehmende und Organisatoren von nationalen und internationalen Ruderregatten; 
  • Angehörige und Besucher/innen der LMS-Schule; 
  • Weitere Nutzende, Besucher/innen und Lieferanten des Ruderzentrums mit Bewilligung der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee. 

Die Nutzung der Anlagen ist nur für den vereinbarten Zweck und während der zugewiesenen Nutzungszeit gestattet. 

Es gilt zu beachten, dass das Rudern auf dem Rotsee, gemäss der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013, auf die Zeit vom 01. Mai bis zum 15. Oktober beschränkt ist. Ausserhalb dieser Zeit darf auf dem Rotsee nicht gerudert werden. 

Alle Nutzenden sowie Besucher/innen sind angehalten, die Räume, Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäss zu benutzen und sorgfältig zu behandeln sowie die Bestimmungen dieser Nutzungsvorschrift inkl. der Hausordnung und der Fahrordnung zu respektieren. 

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