Geltungsbereich
Die vorliegende Nutzungsvorschrift gilt für das Ruderzentrum am Rotsee. Sie regelt Rechte und Pflichten der Benutzenden sowohl im Ruderzentrum wie auch auf der angrenzenden Rotseewiese, den Uferzonen und dem See. Sie richtet sich nach der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013.
Die Hausordnung für den Bereich Sport und die Fahrordnung auf dem See sind zudem ein Bestandteil dieser Nutzungsvorschrift.
Die LMS-Schule als Mieter erlässt gestützt auf diese Nutzungsvorschrift eine eigene Hausordnung. Diese ist durch den Stiftungsrat zu genehmigen.