Die vorliegende Fahrordnung gilt für den Trainings- und Regattabetrieb auf dem Rotsee. Sie richtet sich nach der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013. Für die Durchsetzung der vorliegenden Fahrordnung ist die Stiftung Ruderzentrum Luzern-Rotsee, als Eigentümerin des Ruderzentrums verantwortlich.