Gemäss der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer vom 30. April 2013, darf der Rotsee nur vom 01. Mai bis zum 15. Oktober für das Rudertraining befahren werden.Das Recht zum Training auf dem Rotsee steht jedem lizenzierten Mitglied von SWISS ROWING zu, welches sich auf eine nationale oder internationale Regatta vorbereitet.Jede Nutzung muss vorgängig bei der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee angemeldet werden und ist kostenpflichtig. Ausgenommen davon sind Kaderzusammenzüge von SWISS ROWING sowie die Trainings der drei Luzerner Ruder-Clubs.

Internationalen Regattateams können zu Trainingszwecken von der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee gegen eine Entschädigung Gastrecht erlangen. Um einer Überbeanspruchung des Rotsees entgegenzuwirken, ist die Nutzung durch die Kategorie Breitensport nur in Ausnahmefällen und mit Bewilligung der Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee gestattet.

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