Training auf dem Rotsee 

Um die Sicherheit auf dem Rotsee zu erhöhen, wird während dem Ruderbetrieb, vom 01. Mai bis zum 15. Oktober, ein Bojenseil oder alle 500 m eine grosse Boje zur klaren Abgrenzung des Verkehrs installiert. Verantwortlich für die Installation ist die Stiftung Ruderzentrum Luzern – Rotsee; 

Das Ein- und Auswassern ist nur an den dafür vorgesehenen Pontons erlaubt; 

In Richtung Start muss auf der Seite des Ruderzentrums (Südufer) und in Richtung Ziel auf der Seite „Sedel“ (Nordufer) gerudert werden. Der Abstand zum Ufer muss beidseits des Sees mindestens 30 Meter betragen. Im Allgemeinen orientiert man sich am Mittel-/Bojenseil und nicht am Ufer; 

Das Queren des Sees ist nur in der Startzone und nach der Ziellinie gestattet. Es dürfen nur volle Runden gerudert werden. Das Überfahren des Mittelseils bzw der Bahnen ist generell verboten; 

Gemäss Schifffahrtsordnung ist der Rotseefähre zwingend Vorfahrt zu gewähren; 

Sobald die Regattainfrastruktur auf dem See eingebaut ist, wir die jeweils aktuelle Fahrordnung beim Haupteingang zum Ruderzentrum angeschlagen; 

 

Fahrordnung ausserhalb des offiziellen Regattatrainings 

 

Fahrordnung während dem offiziellem Regattatraining 

 

Coaching 

Das Coaching ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen beim Bootslagerplatz (Zone 1) und Zielplatz (Zone 2) erlaubt; 

Während der Brutzeit muss bei der Standortwahl innerhalb der Coachingzonen 1 + 2 Rücksicht genommen werden auf brütende Wasservögel sowie gegenüber den Fischenden, insbesondere im Bereich „Jungfischerplatz“. 

Das Verwenden von Verstärkern (Megaphon etc.) sowie das Befahren der Uferwege mit jeglichen Fahrzeugen sind generell verboten.

Regattabetrieb 

Regattaveranstalter erlassen eine regattaspezifische Fahrordnung. 

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